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Eine Abtretung von Schadensersatzansprüchen ist unwirksam, wenn sie an eine „Deutsche Verrechnungsstelle für Kfz-Sachverständige“ erfolgt, die offensichtlich keine rechtsfähige juristische Person ist und die konkrete Person des Abtretungsempfängers unklar bleibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |