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Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht an ein strafgerichtliches Urteil gebunden, wenn dieses keine Feststellungen zur Kraftfahreignung enthält. Der einmalige, bewusste Konsum von Kokain schließt die Kraftfahreignung aus, unabhängig davon, ob ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung der Droge geführt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |