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Das OLG Köln hat über die Höhe des Verdienstausfalls und Schmerzensgeldes sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden nach einem Verkehrsunfall mit unstreitiger 100%iger Haftung entschieden. Dem Kläger wurden € 11.544,00 für Verdienstausfall und € 16.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen, zudem wurde die Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Schäden festgestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |