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Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugidentitätsnummer (FIN) sind keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 BDSG, wenn die speichernde Stelle den Bezug zur Person des Halters nur mit unverhältnismäßigem Aufwand herstellen kann. Ein Anspruch auf Löschung solcher Daten aus dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer besteht daher nicht. Zudem besteht ein berechtigtes Interesse der Versicherer an der Speicherung zur Betrugsaufklärung, dem kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen entgegensteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |