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Ein Schadensersatzanspruch scheitert, wenn der Kläger einen tatsächlich erlittenen Schaden nicht nachweisen kann, insbesondere wenn das vorgelegte Schadensgutachten ungeeignet ist, weil der Sachverständige erhebliche Vorschäden und weitere Mängel des Fahrzeugs bei der Kalkulation des Wiederbeschaffungswertes unberücksichtigt gelassen hat und somit von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |