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Die positive Prognose eines Gutachtens zur Kraftfahreignung wird durch erneuten Cannabiskonsum widerlegt, wenn bei dem Betroffenen zuvor eine Drogenabhängigkeit mit Tendenz zur Suchtverlagerung diagnostiziert wurde. In solchen Fällen kann aus gelegentlichem Cannabiskonsum auf eine fehlende dauerhafte Abstinenz und (erneute) Suchtverlagerung geschlossen werden, was die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |