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Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus einem Verkehrsunfall zu 80 % zu ersetzen, wobei ein Mitverursachungsanteil des Klägers von 20 % berücksichtigt wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |