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Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug verbotswidrig eine Busspur befährt und mit einem links abbiegenden Fahrzeug kollidiert, das langsam in die Busspur einfährt, aber den Gegenverkehr hätte einsehen können, kann zu einer überwiegenden Verantwortlichkeit des auf der Busspur fahrenden Fahrzeugs führen. Im konkreten Fall wurde eine 60%ige Verantwortlichkeit der Klägerseite angenommen, da das klägerische Fahrzeug mit knapp unter 50 km/h auf der Busspur fuhr. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |