|
Dem Kläger steht ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagten als Gesamtschuldner wegen des Verkehrsunfalls vom 19.08.2011 in Höhe von 1.449,51 EUR zu. Dieser setzt sich zusammen aus der anteiligen Mehrwertsteuer in Höhe von 1.410,41 EUR sowie den Ummeldekosten in Höhe von 39,10 EUR. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |