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Das OLG Hamm hat die Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall zwischen einem überholenden Motorrad und einem linksabbiegenden Traktor, dessen Fahrtrichtungsanzeiger nicht funktionierte oder nicht wahrgenommen wurde, auf 77 % zu Lasten des Traktorfahrers und 23 % zu Lasten des Motorradfahrers festgelegt. Es wurden zudem Anpassungen bei der Bemessung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden vorgenommen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |