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Eine Klägerin kann wegen einer durch ein Unfallgeschehen ausgelösten posttraumatischen Belastungsstörung Schmerzensgeld beanspruchen, wenn das Beklagtenfahrzeug nach einem Auffahrunfall mit Vollgas und ungebremst in Richtung der Klägerin fuhr und in unmittelbarer Nähe an ihr vorbeiprallte, nachdem sie von Passanten zur Seite gezogen wurde. Das Gericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 4.000,00 EUR zu. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |