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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen rechtmäßig, da der Betroffene nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Das fehlende Trennungsvermögen kann durch eine geahndete Ordnungswidrigkeit belegt werden. Ein Nachweis des Trennungsvermögens in einem Wiedererteilungsverfahren erfordert eine zwingend vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |