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Ein Kläger, der Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend macht, muss substantiiert vortragen und nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs war. Er kann sich nicht allein auf die Behauptung seines Eigentums beschränken, sondern muss die Umstände des Eigentumserwerbs darlegen. Der Eintrag als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht ausreichend. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |