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Der Leasingnehmer ist hinsichtlich der Geltendmachung von Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall aktivlegitimiert, da sein Besitzrecht beeinträchtigt wird. Eine Aktivlegitimation für die Geltendmachung der Wertminderung besteht hingegen nicht, da diese nur den Eigentümer trifft. Vorgerichtliche Anwaltskosten sind als Schaden ersatzfähig, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig war, insbesondere bei Leasingfahrzeugen aufgrund der besonderen Problematik der Aktivlegitimation. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |