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Das OLG Köln hat ein amtsgerichtliches Urteil, das einen Angeklagten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt hatte, mit seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |