|
Ein Abschleppen eines Fahrzeugs aus einem temporären Haltverbot ist rechtmäßig, wenn die Haltverbotsbeschilderung mindestens 48 Stunden vor der Maßnahme aufgestellt wurde. Die Kosten der Sicherstellung können dem Fahrzeughalter auferlegt werden, da auf ein Verschulden nicht ankommt und der Halter das Risiko einer nachträglichen Änderung der Parksituation trägt. Bei unbekanntem Fahrer ist die Heranziehung des Halters ermessensfehlerfrei. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |