|
Ein Kraftfahrzeug, dessen Batteriekapazität in Verbindung mit einer Standheizung zu häufigen Entleerungen, Startschwierigkeiten und Abschaltungen elektrischer Systeme führt, kann einen Sachmangel darstellen, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt. Die Ansprüche des Leasingnehmers hinsichtlich Sachmängeln gegen den Lieferanten des Leasing-Fahrzeuges werden durch Abtretung vom Leasinggeber auf den Leasingnehmer übertragen, wobei Zahlungen bei Rücktritt vom Kaufvertrag direkt an den Leasinggeber zu leisten sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |