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Der Vollbeweis eines versicherten Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung kann nicht geführt werden, wenn vorhandene Indizien eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen vorgetäuschten Versicherungsfall begründen. Eine Indizwirkung gegen den Versicherungsnehmer kann sich insbesondere aus der Beschränkung der angeblichen Ausschlachtung auf nur wenige Teile oder einer unwahrscheinlichen Entwendungsmethode für ein nicht fahrbereites Fahrzeug ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |