Das Verkehrslexikon

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Fahrzeugdiebstahl - Kfz-Diebstahl




Gliederung:


-   Einleitung
-   Weiterführende Links
-   Allgemeines
-   Schadensmeldung durch Repräsentanten
-   Darlegungs- und Beweislast
-   Mittäterschaft - kein Direktanspruch
-   Abgrenzung Diebstahl - Vandalismus
-   Verwahrung der Fahrzeugschlüssel
-   Verwahrung der Fahrzeugpapiere
-   Verwahrung der Wohnungsschlüssel
-   Fahrzeugversicherung für Kfz-Gewerbe und Handel
-   Diebstahl von Sachen aus einem Fahrzeug
-   Einbruchdiebstahl in ein Auto mit unverschlossenen Türen
-   Vortäuschung eines Raubüberfalls
-   Probefahrt - Unterschlagung / Diebstahl
-   Schäden durch Polizeimaßnahmen
-   Diebstahl beim TÜV
-   Tateinheit - Tatmehrheit



Einleitung:


Gegen den Verlust des wirtschaftlichen Wertes eines Kfz durch Entwendung ist in der Voll- oder Teilkaskoversicherung geschützt.

Aber auch haftungsrechtlich spielt der Kfz-Diebstahl eine Rolle, weil der Haftpflichtversicherer für Schäden aufkommen muss, die der als Fahrzeugführer mitversicherte (allerdings einem anschließenden Regress ausgesetzte) Dieb bzw. Schwarzfahrer verursacht.

In allen Fällen ist zu prüfen, inwieweit beispielsweise durch nachlässigen Umgang mit den Fahrzeugschlüsseln usw. der Versicherungsnehmer den entstandenen Schaden selbst grobfahrlässig herbeigeführt hat, so dass seine Versicherung leistungsfrei ist.

Vom eigentlichen Fahrzeugdiebstahl zu unterscheiden ist der Fall, dass aus einem Fahrzeug Sachen gestohlen werden. Die Voll- oder Teilkaskoversicherung tritt in diesen Fällen nur für Fahrzeugbestandteile ein.

Da vielfach mit der Entwendung auch schwerwiegende Beschädigungen des Fahrzeugs verbunden sind, ist bei wieder aufgefundenen Fahrzeugen die Abgrenzung zwischen Entwendungs- und Vandalismusschäden wichtig (Vandalismusschäden sind nur in der Fahrzeugvoll-, nicht aber in der Teilkaskoversicherung versichert).

Eine Zusammenfassung der sich aus der Rechtsprechung ergebenden Beweisgrundsätze findet sich in der Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.08.2002 - 10 U 1415/01:

   "Behauptet der Versicherungsnehmer; sein Pkw sei gestohlen worden, genügt er seiner Beweislast zunächst mit dem Nachweis eines Sachverhalts, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass die versicherte Sache in einer den Versicherungsbedingungen entspr. Weise entwendet wurde (BGH, Urt. v. 27.4.1977 - IV ZR 79/76, VersR 1977, 610; v. 19.5.1979 - IV ZR 78/77, VersR 1978, 732 f.) Es reicht aus, wenn der Versicherungsnehmer Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (BGH, Urt. v. 3.7.1991 - IV ZR 220/90, MDR 1991, 843 = VersR 1991, 1047; v. 5.10.1983 - IVa ZR 19/82, MDR 1984, 209 = VersR 1984, 29; v. 27.11.1980 - IVa ZR 36/80, BGHZ 79, 54 [59] = MDR 1981, 297 = VersR 1981, 345 [346]). Das für das äußere Bild eines Diebstahls erforderliche Mindestmaß an Tatsachen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (BGH v. 17.5.1995 - IV ZR 279/94, BGHZ 130, 1 [3] = MDR 1995, 1120 = NJW 1995, 2169; Urt. v. 4.11.1998 - IV ZR 302/97, NJW-RR 1999, 246). Diese Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer entfällt, wenn der Versicherer seinerseits darlegt und ggf. beweist, dass nicht nur hinreichende Wahrscheinlichkeits- oder Verdachtsmomente vorliegen, sondern eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für einen anderen Geschehensablauf besteht. Es müssen konkrete Tatsachen festgestellt werden, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalls mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen, wobei ein Minus an Beweisanzeichen ggü. dem üblichen Fall eines Indizienbeweises genügt, um das erforderliche Beweismaß zu erreichen (BGH, Urt. v. 12.4.1989 - IVa ZR 83/88, VersR 1989, 587; OLG Hamm, Urt. v. 20.3.1992 - 20 U 289/91, VersR 1993, 218 [219]; v. 1.10.1999 - 10 U 1846/97, OLGReport Koblenz 2000, 455; v. 21.9.2001 - 10 U 1669/00, OLGReport Koblenz 2002, 6)."

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Kfz-Versicherung

Der Fahrzeugdiebstahl in der Fahrzeugversicherung

Diebstahl von Sachen aus einem geparkten oder nach einem Verkehrsunfall zurükgelassenen Fahrzeug

Fahrzeugschlüssel

Keyless-Go-Technik

Abgrenzung Kfz-Diebstahlsschaden - Vandalismus

Verspätete oder unrichtige Angaben in der Schadenanzeige - Falschangaben gegenüber der Versicherung

„Abhandenkommen“ von Fahrzheugen auf Probefahrten

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Allgemeines:


BGH v. 17.03.1993:
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben. Unverzichtbar ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer den vollen Beweis für ein Mindestmaß an Tatsachen erbringt, die den Schluss auf das äußere Bild einer versicherten Entwendung erst ermöglichen. Der Versicherer hat konkrete Tatsachen nachzuweisen, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen.

OLG München v. 25.10.2005:
Das Offenhalten einer ebenerdigen Terrassentür zur Nachtzeit missachtet einfachste Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz vor einem Eindringen Unbefugter auch dann, wenn das Grundstück mit einem Zaun umfriedet ist. Der in einem angrenzenden Zimmer schlafende Versicherungsnehmer ist zum Schutz seiner Habe gegen Entwendung weder bereit noch in der Lage.

LG Köln v 26.05.2.011:
Legt der Versicherungsnehmer mit der Schadenanzeige für einen behaupteten Diebstahl seines Wohnwagens arglistig einen falschen Kaufpreisbeleg vor, ist seine Glaubwürdigkeit so weit erschüttert, dass er mit eigenen Angaben das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls nicht mehr belegen kann. Wegen der Arglist tritt vollständige Leistungsfreiheit ein.

OLG Oldenburg v. 04.07.2011:
Für die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers kommt es nicht darauf an, ob die Obliegenheitsverletzung abstrakt-generell geeignet war, die Interessen des Versicherungsnehmers zu gefährden. Entscheidend ist, ob dem Versicherer durch die Obliegenheitsverletzung des - nicht arglistig handelnden - Versicherungsnehmer im konkreten Fall ein in Geld messbarer Nachteil entstanden ist.

OLG Hamm v. 11.01.2012:
Gibt der Versicherungsnehmer den vom Versicherer im Schadensformular erfragten Kaufpreis des von ihm als gestohlen gemeldeten Fahrzeugs unzutreffend mit 37.000,00 € statt 27.000,00 € an, so ist der Versuch einer arglistigen Täuschung jedenfalls dann nicht als bewiesen anzusehen, wenn der Kläger den Kaufpreis aus dem Gedächtnis hat rekonstruieren müssen, nachdem der Kaufvertrag, der sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Fahrzeug befunden hatte, ebenfalls gestohlen worden war, der Kläger zu keinem Zeitpunkt im Zuge der Schadensregulierung den Versuch unternommen hat, den für die Regulierung maßgeblichen Fahrzeugwert zu seinen Gunsten zu beschönigen, diesen insbesondere bei Anzeigenerstattung gegenüber der Polizei zutreffend angegeben hat, und sonstige Anhaltspunkte, die einen Hinweis auf eine (versuchte) arglistige Täuschung geben könnten, fehlen.

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Schadensmeldung durch Repräsentanten:


LG Berlin v. 17.07.2014:
Der Leistungsanspruch ist nicht wegen Verletzung der vertraglichen Obliegenheit zur Schadensanzeige zu kürzen, wenn die Versicherungsnehmerin den Versicherungsfall mittels einer anderen Person innerhalb einer Woche telefonisch angezeigt und schriftliche Angaben zu dem Schadensfall gemacht hat. Denn die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers ist keine höchstpersönliche Pflicht, so dass sich dieser insoweit Repräsentanten oder Hilfspersonen bedienen bedarf.

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Darlegungs- und Beweislast:


BGH v. 24.04.1991:
Zum Umfang der dem Versicherungsnehmer bei behaupteter Entwendung des versicherten Kraftfahrzeugs zugute kommenden Beweiserleichterung. - Auch in der Diebstahlversicherung für Kraftfahrzeuge darf die beweispflichtige Partei nur dann nach ZPO § 448 förmlich vernommen werden, wenn für die Richtigkeit ihrer Darstellung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht.

OLG Hamm v. 23.01.2008:
An den vom Versicherungsnehmer zu führenden Beweis der Entwendung eines Autos sind zwar keine strengen Anforderungen zu stellen. Er muss lediglich ein Mindestmaß an Tatsachen voll beweisen, aus denen sich auf das äußere Bild eines Diebstahls schließen lässt. Wird das äußere Bild einer Entwendung bewiesen, muss der Versicherer seinerseits Tatsachen beweisen, aus denen die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung folgt. Auf den Nachweis eines Versicherungsfalls kommt es nicht an, wenn der Versicherer wegen Aufklärungsobliegenheitsverpflichtungen von der Leistungspflicht frei wird. Dies ist der Fall, beim Verschweigen von Unfallschäden.

OLG Koblenz v. 07.02.2008:
Soweit der Versicherer meint, dass der Versicherungsnehmer das äußere Bild eines Diebstahls nachweisen müsse, übersieht sie, dass es dessen nicht bedarf, wenn der Diebstahl als solcher feststeht, weil der geständige Dieb gefasst und strafrechtlich bereits verurteilt ist. In einem solchen Fall kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte auch Zeugen dafür hat, dass er das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und beim Versuch es abzuholen nicht wieder aufgefunden hat, da der Geschädigte die mit dem Nachweis des „äußeren Bildes“ eines Diebstahl verbundene Beweiserleichterung nicht benötigt, wenn er durch die in staatlichen - auch ausländischen - Ermittlungsakten enthaltene Aussage des geständigen Diebes sowie das diesen betreffende Strafurteil den Vollbeweis des Diebstahls führen kann.

BGH v. 10.12.2008:
Macht im Kasko-Deckungsprozess der Versicherer eine Täuschung hinsichtlich einer angeblichen Kraftfahrzeugentwendung geltend, muss das Tatgericht alles vorgebrachte Tatsachenmaterial beachten. Zwar muss das Tatgericht in seiner Entscheidung nicht alle für eine erhebliche Vortäuschungswahrscheinlichkeit zu beachtenden Umstände bescheiden. Das Gericht verstößt aber gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es das zu berücksichtigende Tatsachenmaterial in einer Häufigkeit unerwähnt lässt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, es habe sich von vornherein nur ausschnittsweise mit diesem befasst, es im Übrigen aber weder in seinen Einzelheiten noch in seiner Gesamtheit in Erwägung gezogen.

LG Dortmund v. 16.12.2009:
Bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Fahrzeugversicherung genügt der Versicherungsnehmer seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeuges gegen seinen Willen zulassen. Dieses Mindestmaß an Tatsachen sind das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden als sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls. Gibt der Versicherungsnehmer nicht einmal einen konkreten Abstellort an, ist sein Vortrag von vornherein unschlüssig.

KG Berlin v. 27.07.2010:
Der Versicherer, der sich auf die bloße Vortäuschung eines Diebstahls beruft, muss nicht den Vollbeweis für die Richtigkeit dieser Behauptung führen. Es reicht, dass nach dem zugrunde zu legenden Sachverhalt eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht. Als Indizien für eine Vortäuschung des Diebstahls kommen aber in Betracht: Benutzung der Originalschlüssel trotz alleinigen Gewahrsams und wiederholte Falschangaben zur Laufzeit.

KG Berlin v. 10.09.2010:
Die Aktivitäten des Versicherungsnehmers vor dem Abstellen gehören nicht zum äußeren Bild; die Angaben hierzu können aber für eine Würdigung der Glaubhaftigkeit der Angaben und der Glaubwürdigkeit des VN von Bedeutung sein. Eigene Angaben des Versicherungsnehmers können für die Annahme des äußeren Bildes eines Diebstahls ausreichend sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn angegeben wird, das Fahrzeug nach einem einmonatigen Urlaub nicht wieder aufgefunden zu haben, da in einem solchen Fall die Erinnerung an die Aktivitäten vor dem Abstellen durch den Urlaub überlagert sein können und da Anhaltspunkte, weshalb der Versicherungsnehmer einzelne Aktivitäten (Aufenthalt in seinem Büro, Gang zum Friseur, Mittagsschlaf, Abholen der Kinder aus dem Kindergarten) hätte verschweigen sollen, nicht ersichtlich waren.

KG Berlin v. 14.09.2010:
Der Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls kann auch dann geführt sein, wenn der Grund für das Abstellen des Fahrzeuges für Außenstehende nicht dem gängigen Verhalten entsprechen mag. Daraus folgt nicht schon die Unglaubhaftigkeit der Angaben oder die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung. Für diese genügt es auch nicht, dass später - als Zufallsfund bei polizeilichen Ermittlungen - Teile des Fahrzeugs in einer Werkstatt gefunden werden, gegen deren Betreiber ermittelt wird, wenn eine Verbindung zu dem Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht aufgezeigt wird.

BGH v. 10.11.2010:
Durch Anhörung des Versicherungsnehmers nach § 141 ZPO darf die Überzeugung vom Vorliegen des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen Entwendung nur dann gewonnen werden, wenn dem Versicherungsnehmer ein Zeuge nicht zur Verfügung steht.

OLG Hamburg v. 23.03.2011:
Gelingt es dem Versicherungsnehmer nicht, durch Zeugenbeweis das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls zu erbringen, dann kann er diesen Nachweis nur dann durch seine eigene Vernehmung erbringen, wenn er glaubwürdig ist.

OLG Hamm v. 08.02.2012:
Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass das Fahrzeug unbeschädigt abgestellt und beschädigt wieder aufgefunden wurde. Das Auffinden des Fahrzeugs mit Aufbruchspuren (hier: eine eingeschlagene Seitenscheibe) für sich allein begründet allerdings noch nicht das äußere Bild der Entwendung, weil solche Beschädigungen auch bei einem vorgetäuschten Diebstahl vorhanden sein können.

OLG Celle v. 30.05.2013:
Den Versicherungsnehmer in der Kfz-Kaskoversicherung trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Entwendung seines Fahrzeuges. Er hat als Minimalsachverhalt nachzuweisen, dass das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt und später dort nicht mehr aufgefunden wurde. Regelmäßig ist in diesem Zusammenhang von der Redlichkeit des Versicherungsnehmers auszugehen. Dieser Regelfall kann aber nicht mehr angenommen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder wenn sich doch schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung des Fahrzeugdiebstahls aufdrängen. Die Glaubwürdigkeit kann auch durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem streitigen Versicherungsfall stehen.

OLG Köln v. 16.07.2013:
Der Beweis des äußeren Bildes der Entwendung eines Motorrades ist nicht geführt, wenn die bei den verschiedenen Gelegenheiten aufgekommenen Ungereimtheiten und Widersprüche des zum Geschehen vernommenen Zeugen auch nach erneuter gerichtlicher Befragung nach Ansicht des Gerichts nicht ausgeräumt und einer nachvollziehbaren Erklärung zugeführt worden sind.

LG Berlin v. 17.07.2014:
Das äußere Bild eines Diebstahls des versicherten Kraftfahrzeuges ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer oder ein anderer Berechtigter das versicherte Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat.

OLG Celle v. 16.04.2015:
Im Allgemeinen ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet, für den Fall, dass der Versicherer das Vortäuschen der Entwendung behauptet, sich schon wegen dieser Behauptung zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu äußern. Es kommt aber - ausnahmsweise - in Betracht anzunehmen, dass den eine Entwendung seines Pkw behauptenden Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse trifft, wenn bereits konkrete Indizien für eine Vortäuschung einer Entwendung bestehen, die für sich genommen aber noch nicht ausreichen, von einer nur vorgetäuschten Entwendung auszugehen.

OLG Hamm v. 09.08.2017
Eine Lüge vor Gericht bei der Geltendmachung eines Kaskoanspruchs wegen Diebstahls kann dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende "Redlichkeitsvermutung" widerlegt ist (hier Widerlegung bejaht).

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Mittäterschaft - kein Direktanspruch:


  • BGH v. 27.02.2018:
    Wird nach einem von zwei Mittätern begangenen Fahrzeugdiebstahl (hier: Diebstahl eines Motorrollers) der eine Täter als Beifahrer des entwendeten Fahrzeugs bei einem vom anderen Täter als Fahrer verursachten Verkehrsunfall verletzt, so ist der verletzte Täter nach § 242 BGB (unzulässige Rechtsausübung) daran gehindert, den ihm gegen den fahrenden Mittäter zustehenden Schadensersatzanspruch gemäß § 3 Nr. 1 PflVG aF direkt gegenüber dem Kfz-Haftpflichtversicherer des bestohlenen Halters geltend zu machen.

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    Abgrenzung Diebstahl - Vandalismus:


    OLG Bamberg v. 04.08.2005:
    Bei Schäden, die einem Fahrzeug anlässlich des Aufbrechens und der Entwendung eines Fahrzeugteils (hier: eines CD-MP3-Players) zugefügt werden, ohne dass sie verursacht wurden, um den Diebstahl zu ermöglichen, oder in einem derartigem Zusammenhang mit der Entwendung stehen, dass sie regelmäßig bei einem Diebstahl auftreten würden, handelt es sich um sogenannte Vandalismusschäden, die von einer Teilkaskoversicherung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b AKB nicht zu ersetzen sind.

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    Verwahrung der Fahrzeugschlüssel:


    Fahrzeugschlüssel

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    Verwahrung der Fahrzeugpapiere:


    OLG Koblenz v. 30.08.2002:
    Die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer den Kfz-Schein gelegentlich im versicherten Fahrzeug hinter der Sonnenblende lässt, führt nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer erheblichen Gefahrerhöhung i.S.d. § 23 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. § 25 Abs. 1 VVG a.F.

    OLG Celle v. 09.08.2007:
    § 61 VVG a. F. setzt voraus, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers für den Eintritt des Versicherungsfalles kausal gewesen ist. Die Beweislast für die Kausalität obliegt dem Versicherer. Das dauerhafte Verwahren des Kfz-Scheins im Fahrzeug stellt eine grob fahrlässige Gefahrerhöhung dar, die die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge hat, §§ 23, 25 VVG a. F. Den Kausalitätsgegenbeweis hat der Versicherungsnehmer zu führen.

    OLG Oldenburg v. 23.06.2010:
    Die dauernde Aufbewahrung des Kfz-Scheins im Handschuhfach des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Gefahrerhöhung dar.

    OLG Bremen v. 20.09.2010:
    Die dauerhafte Aufbewahrung des Kfz-Scheins hinter der Sonnenblende im Inneren des Fahrzeugs stellt keine erhebliche Erhöhung der Gefahr im Sinne von §§ 23, 25 Abs. 1, 29 Satz 1 VVG a.F. dar.

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    Verwahrung der Wohnungsschlüssel:


    OLG Naumburg v. 14.03.2013:
    Berichtet der Versicherungsnehmer einer fremden Person von der Aufbewahrung eines Wohnungsersatzschlüssels in einer Gartenlaube muss bei anschließender Entwendung von Kraftfahrzeugen aus der Haustiefgarage in der Teilkaskoversicherung für eine Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Abs. 2 VVG feststehen, dass der Ersatzschlüssel von den unbekannt gebliebenen Tätern für das Eindringen in das Wohnhaus verwendet wurde.

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    Fahrzeugversicherung für Kfz-Gewerbe und Handel:


    OLG Saarbrücken v. 12.07.2006:
    Das Aufbewahren der Fahrzeugschlüssels eines Kundenfahrzeugs in einer verschlossenen Werkhalle, die ihrerseits auf einem umfriedeten Hof steht, und in die der Dieb eingebrochen ist, ist ebenso wenig grob fahrlässig wie das Zurücklassen eines Schlüssels in einer verschlossenen Wohnung.

    OLG Naumburg v. 11.07.2013:
    Wird ein Pkw nach einer mehrtägigen Probefahrt vereinbarungsgemäß wieder auf dem Betriebshof des versicherten Autohändlers abgestellt, erlangt dieser auch ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters erneut Gewahrsam, weshalb sich ein anschließendes Abhandenkommen des Fahrzeugs als bedingungsgemäßer Diebstahl darstellen kann.

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    Diebstahl von Sachen aus einem Fahrzeug:


    Diebstahl von Sachen aus einem geparkten oder nach einem Verkehrsunfall zurükgelassenen Fahrzeug
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    Einbruchdiebstahl in ein Auto mit unverschlossenen Türen:


    LG Berlin v. 17.09.2014:
    Sind die Fahrzeugtüren eines Kraftfahrzeugs nicht verschlossen und konnten diese zwecks Eindringen durch einfaches Öffnen gewaltlos überwunden werden, so liegt kein Einbrechen in ein versichertes Kraftfahrzeug vor. - Ob das Verschließen der Fahrzeugtüren vergessen wurde oder ob das Verschließen infolge einer Fehlfunktion des Funksenders oder Manipulation an diesem oder infolge einer versehentlichen oder gezielten Störung der Funkübertragung durch "Jamming" scheiterte, ändert hieran nichts.

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    Vortäuschung eines Raubüberfalls:
    OLG Brandenburg v. 14.05.2008:
    Für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gelten die für die Fälle des Fahrzeugdiebstahls entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß. Demgemäß führt der Versicherungsnehmer den ihm obliegenden Beweis für den Eintritt des Versicherungsfalls in aller Regel dadurch, dass er dafür das äußere Bild dartut. Er hat also Umstände darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine bedingungsgemäß versicherte Entwendung geschlossen werden kann. Gelingt es demgegenüber dem Versicherer konkrete Tatsachen dazulegen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu schließen ist, dass der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, dass etwa das äußere Bild eines Diebstahls nur vorgetäuscht ist, dann muss der Versicherungsnehmer den Vollbeweis führen.

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    Probefahrt - Unterschlagung / Diebstahl:


    Probefahrten

    Fahrzeugdiebstahl - Kfz-Diebstahl

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    Schäden durch Polizeimaßnahmen:


    BGH v. 03.03.2011:
    Wird ein dem Eigentümer anderweitig gestohlenes Kfz auf einer rechtmäßigen polizeilichen Verfolgungsfahrt beschädigt, so steht dem seinerzeitigen Eigentümer kein Entschädigungsanspruch gegen den Staat zu, weil er unbeteiligter Dritter bei der Polizeimaßnahme war und sein Eigentumsrecht durch den vorangegangenen Diebstahl bereits erheblich beeinträchtigt war.

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    Diebstahl beim TÜV:


    OLG Karlsruhe v. 03.08.2011:
    Der TÜV handelt hoheitlich, wenn er ein Gutachten gemäß § 21 Abs. 1 StVZO (Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge) erstattet. - Wird dem TÜV im Rahmen von § 21 Abs. 1 StVZO ein Fahrzeug vorgeführt, obliegen den verantwortlichen Mitarbeitern Obhutspflichten als drittschützende Amtspflichten gegenüber dem Eigentümer des Fahrzeugs. - Wenn ein zu begutachtendes Fahrzeug aus der Halle des TÜV entwendet wird, scheidet eine eigene Haftung des TÜV aus. Bei einer Verletzung von Obhutspflichten haftet das betreffende Bundesland gemäß Art. 34 S. 1 GG.

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    Tateinheit - Tatmehrheit:


    Tateinheit - Tatmehrheit

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl und Trunkenheitsfahrt

    Amtsgericht Neuss v. 28.01.2025:
    Zum Zurechnungszusammenhang zwischen Verkehrsunfall und Fahrzeugdiebstahl während der Reparatur

    OLG Düsseldorf v. 26.02.2024:
    Zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls in der Kaskoversicherung und die Beweislastverteilung

    OLG Hamm v. 25.10.2023:
    Zur Redlichkeitsvermutung des Versicherungsnehmers und Beweiserleichterungen bei Kfz-Teilediebstahl in der Kaskoversicherung

    Landgericht Aachen v. 01.06.2022:
    Obhutspflichten einer Kfz-Werkstatt bei Diebstahl eines Oldtimers und der Verwahrung von Zündschlüsseln

    Landgericht Bielefeld v. 17.05.2021:
    Anspruch aus Kaskoversicherung bei Fahrzeugentwendung und Beweiserleichterung für Versicherungsnehmer

    BGH v. 17.07.2019:
    Erlangen von Taterträgen bei Kfz-Bandendiebstahl: Faktische Herrschaft über gestohlene Fahrzeuge während des Transports

    OLG Hamm v. 04.12.2019:
    Beweislast des VN für Kfz-Diebstahl bei Nutzung durch verstorbenen Dritten und Beweisnot

    Landgericht Aachen v. 24.09.2020:
    Beweislast für Identität des versicherten Fahrzeugs bei Diebstahl und mutmaßlicher VIN-Manipulation

    BGH v. 21.08.2018:
    Zur Einziehung des Wertes von Taterträgen bei bandenmäßigem Kfz-Diebstahl und der erforderlichen Mitverfügungsgewalt

    BGH v. 11.07.2017:
    Anforderungen an die Annahme von Mittäterschaft beim Kraftfahrzeugdiebstahl

    OLG Hamm v. 09.08.2017:
    Zur Wirksamkeit der AKB-Bedingungen zur Leistungsfreiheit und Widerlegung der Redlichkeitsvermutung bei Kaskodiebstahl

    OLG Brandenburg v. 15.07.2026:
    Beweislast bei Kfz-Diebstahl: Tod des Zeugen vor erneuter Vernehmung im Berufungsverfahren und dessen Folgen

    OLG Dresden v. 30.06.2026:
    Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers bei Sicherungsübereignung des Fahrzeugs und Anforderungen an den Beweis eines Kfz-Diebstahls

    OLG Hamm v. 26.10.2016:
    Redlichkeitsvermutung des Versicherungsnehmers bei wechselndem und widersprüchlichem Vortrag im Kaskoschadenfall

    Landgericht Köln v. 21.12.2016:
    Zum Beweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls und zur Widerlegung einer vorgetäuschten Entwendung

    Landgericht Düsseldorf v. 10.03.2016:
    Zur Versicherungsleistung bei Entwendung eines Mietfahrzeugs aus Polizeigewahrsam nach anfänglicher Unterschlagung

    Landgericht Düsseldorf v. 27.01.2016:
    Zur Beweiserleichterung bei Fahrzeugdiebstahl: Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und Zeugenaussagen

    Landgericht Münster v. 19.09.2022:
    Zur Kaskoversicherung: Ablehnung bei Diebstahlbehauptung und DNA-Nachweis des VN am Fahrerairbag nach Unfall

    Landgericht Dortmund v. 11.04.2019:
    Beweislast bei Teilediebstahl in der Kaskoversicherung und Indizien für Vortäuschung

    OLG Hamm v. 14.01.2021:
    Vortäuschung eines Kfz-Einbruchsdiebstahls in der Kaskoversicherung; Zurückweisung der Berufung

    OLG Hamm v. 16.08.2016:
    Zur Fahrlässigkeit des Halters beim Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch Familienangehörige

    OLG Hamm v. 19.03.2025:
    Nachweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung; Anwendbarkeit der Redlichkeitsvermutung auf Zeugen

    OLG Düsseldorf v. 21.01.2022:
    Zur Obliegenheitsverletzung bei Kraftfahrzeugdiebstahl und widersprüchlichen Angaben des Versicherungsnehmers

    Landgericht Düsseldorf v. 08.09.2023:
    Anforderungen an Aktivlegitimation und Beweis des äußeren Bildes bei Fahrzeugdiebstahl in der Kaskoversicherung

    BGH v. 08.04.2026:
    Zur inkonsistenten Strafzumessung bei versuchtem und vollendetem Diebstahl von Kraftfahrzeugen in einer Straftatenserie

    BGH v. 24.02.2026:
    Zum schweren Bandendiebstahl von Fahrzeugen und der Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe

    Landgericht Düsseldorf v. 21.03.2025:
    Zum gutgläubigen Erwerb eines unterschlagenen Kraftfahrzeugs bei gefälschten Papieren auf entwendeten Originalrohlingen

    BGH v. 23.11.2023:
    Zur Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Diebstahl und zur Einziehung des Wertes von Taterträgen

    BGH v. 19.02.2025:
    Zur Darlegung einer Beihilfehandlung in den Urteilsgründen und zur Beweiswürdigung bei Diebstahl

    OLG Köln v. 01.08.2024:
    Zur Beweislast des Versicherungsnehmers bei Vandalismusschäden in der Vollkaskoversicherung

    BGH v. 12.10.2023:
    Zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung bei Kfz-Diebstahl und zur Einziehung von Taterträgen

    BGH v. 12.01.2022:
    Zur Beweiswürdigung einer Bandenabrede bei wiederholten Kfz-Diebstählen und wechselnden Tatbeteiligten

    Landgericht Dortmund v. 22.06.2020:
    Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls: Indizien für die Manipulation von Fahrzeugschlüsseln und Beweislast des Versicherers

    OLG Hamm v. 14.03.2018:
    Zur Beweislast für das äußere Bild eines Fahrzeugdiebstahls und die Erschütterung der Redlichkeitsvermutung bei Widersprüchen

    Amtsgericht Bonn v. 04.11.2020:
    Zur Herausgabe eines nach gutgläubigem Erwerb sichergestellten PKW bei Diebstahl während einer Probefahrt

    Landgericht Bonn v. 17.06.2016:
    Zur Haftung des Verkäufers bei Diebstahl eines Fahrzeugs während des Annahmeverzugs des Käufers

    Landgericht Dortmund v. 13.04.2016:
    Ablehnung der Leistungspflicht bei Kfz-Diebstahl wegen Vortäuschung und fehlendem äußeren Bild der Entwendung

    OLG Hamm v. 18.12.2015:
    Zum Beweis des äußeren Bildes eines Fahrzeugdiebstahls und zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen

    Landgericht Aachen v. 11.11.2015:
    Fahrzeugdiebstahl: Beweislast, Anzeigepflicht und Wertangaben im Versicherungsvertrag

    Landgericht Wuppertal v. 19.03.2015:
    Anforderungen an den Nachweis eines Fahrzeugdiebstahls in der Kaskoversicherung bei erschütterter Redlichkeitsvermutung

    Landgericht Kleve v. 10.12.2015:
    Kaskoversicherung: Kein Ersatz des Kaufpreises für gutgläubigen Erwerber eines gestohlenen Fahrzeugs bei Rückgabe an den Eigentümer

    Landgericht Bielefeld v. 16.07.2015:
    Beweis des äußeren Bildes eines Teilediebstahls im Kaskofall; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage zur Rückkehrzeit

    OLG Hamm v. 12.06.2015:
    Beweislast für Teilediebstahl in der Kaskoversicherung; Vortäuschung des Versicherungsfalls

    BGH v. 15.04.2015:
    Vortäuschen einer Straftat bei abweichendem Grundcharakter; Betrug durch geplante Rückerlangung des Kaufgegenstands

    OLG Düsseldorf v. 22.07.2014:
    Zur Leistungsablehnung der Teilkaskoversicherung bei widersprüchlichen Angaben zum Fahrzeugdiebstahl und Vorschaden

    Landgericht Aachen v. 04.04.2014:
    Zur Ablehnung von Versicherungsleistungen bei Diebstahl eines Oldtimers wegen arglistiger Täuschung und fehlendem Diebstahlsnachweis

    Landgericht Bochum v. 07.11.2014:
    Beweislast für Entwendung von Fahrzeugzubehör aus Teilkaskoversicherung; Anforderungen an das äußere Bild der Entwendung; Widerlegung der Vortäuschungswahrschei

    Landgericht Köln v. 07.01.2014:
    Zum gutgläubigen Erwerb eines gestohlenen, finanzierten Pkw bei fehlender Eintragung des Veräußerers in der Zulassungsbescheinigung Teil II

    OLG Hamm v. 03.07.2013:
    Kaskoversicherung: Keine Gefahrerhöhung durch Fahrzeugpapiere im Wagen oder Nichtanzeige von Schlüsselverlust bei Diebstahl

    Landgericht Dortmund v. 26.06.2013:
    Kaskoversicherung: Erschütterung der Redlichkeitsvermutung bei Diebstahl durch Vorstrafen des Versicherungsnehmers

    OLG Köln v. 14.01.2013:
    Zum Vollbeweis eines Fahrzeugdiebstahls in der Teilkaskoversicherung bei Indizien für vorgetäuschten Versicherungsfall

    Landgericht Wuppertal v. 06.09.2012:
    Zur Beweislast des Versicherungsnehmers bei Fahrzeugdiebstahl und Glaubwürdigkeit von Zeugen

    Landgericht Düsseldorf v. 26.05.2011:
    Kaskoversicherung: Nachweis eines Diebstahls bei erheblicher Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung

    Landgericht Bielefeld v. 29.05.2013:
    Zur Fälligkeit einer Abstandszahlung bei Fahrzeugdiebstahl und Ablehnung der Versicherungsleistung im Leasingverhältnis

    Landgericht Köln v. 30.01.2013:
    Zur Beweiserleichterung bei Motorraddiebstahl und Obliegenheitsverletzungen in der Kaskoversicherung

    OLG Hamm v. 29.03.2012:
    Ansprüche des Gebrauchtwagenkäufers bei Sicherstellung des Fahrzeugs wegen Diebstahlsverdachts und späterer Verwertung zugunsten des Voreigentümers

    OLG Hamm v. 08.02.2012:
    Zum äußeren Bild der Entwendung von Fahrzeugteilen und der Vortäuschung des Versicherungsfalls in der Kfz-Kaskoversicherung

    Landgericht Düsseldorf v. 03.02.2012:
    Zum Beweis eines Versicherungsfalles bei Motorraddiebstahl und der Beweislast des Versicherers bei Anhaltspunkten für vorgetäuschten Diebstahl

    Landgericht Münster v. 01.08.2011:
    Zum Beweiswert bei Teilediebstahl aus Kaskoversicherung bei erheblichen Verdachtsmomenten für Vortäuschung

    Landgericht Dortmund v. 24.02.2011:
    Kaskoversicherung: Auslegung des Verzichts auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles bei Entwendung

    Landgericht Kleve v. 13.01.2011:
    Zur groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bei Fahrzeugentwendung nach Schlüsselverlust und Leistungskürzung auf Null

    Landgericht Dortmund v. 20.07.2010:
    Grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahlversicherung: Zurücklassen des Fahrzeugscheins im Fahrzeug

    Amtsgericht Düsseldorf v. 29.06.2010:
    Zur groben Fahrlässigkeit eines Mietwagenunternehmens bei unzureichender Sicherung von Fahrzeugschlüsseln

    OLG Düsseldorf v. 20.05.2010:
    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Abstellen eines beladenen Lkw

    OLG Hamm v. 11.06.2010:
    Äußeres Bild eines Diebstahls aus PKW bei Teilkasko: Aufbruchspuren und fehlende Teile; Beweis der Vortäuschung durch Versicherer

    Landgericht Dortmund v. 11.03.2010:
    Leistungskürzung bei korrigierten Falschangaben in der Schadensanzeige und Belassung des Fahrzeugscheins im Kfz

    Landgericht Köln v. 11.03.2010:
    Anforderungen an den Nachweis eines Kfz-Diebstahls als Versicherungsfall bei Vortäuschung und Falschangaben

    OLG Köln v. 25.01.2010:
    Zur Eigentumsvermutung des § 1006 BGB bei Besitz eines Kraftfahrzeugs und des Kraftfahrzeugbriefs durch verschiedene Personen

    Amtsgericht Aachen v. 22.12.2009:
    Anforderungen an die Substantiierung eines Rollerdiebstahls und Glaubwürdigkeitszweifel im Versicherungsfall.

    OLG Düsseldorf v. 15.12.2009:
    Teilkaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Fahrzeugdiebstahl durch Schlüsselverlust und Obliegenheitsverletzung

    OLG Köln v. 24.11.2009:
    Zum Beweis eines Kfz-Diebstahls bei Verdacht der Vortäuschung durch widersprüchliche Schlüsselübergabe

    Landgericht Dortmund v. 04.11.2009:
    Beweislast für Einbruchdiebstahl aus Pkw bei widersprüchlichen Angaben und auffälliger Schadenhistorie

    Landgericht Duisburg v. 15.10.2009:
    Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei durch die Anmeldung und den Verkauf unterschlagener Fahrzeuge

    Amtsgericht Düsseldorf v. 31.08.2009:
    Grobe Fahrlässigkeit bei Kfz-Diebstahl durch Zurücklassen des Schlüssels in unverschlossener Umkleidekabine einer Sportanlage

    Landgericht Köln v. 12.08.2009:
    Fahrzeugdiebstahl: Beweislast des Versicherungsnehmers; fehlende Kausalität grober Fahrlässigkeit bei Schlüssel im Wagen.

    Landgericht Düsseldorf v. 09.07.2009:
    Zur Beweislastverteilung bei behauptetem Kfz-Diebstahl und Vortäuschung in der Kaskoversicherung

    OLG Hamm v. 24.04.2009:
    Kaskoversicherung: Erschütterung der Redlichkeitsvermutung und Obliegenheitsverletzung bei Pkw-Diebstahl im Ausland

    OLG Köln v. 15.04.2009:
    Zur Zulässigkeit der Auslieferung wegen gewohnheitsmäßigen Bandendiebstahls und Verletzungen des Schweizer Straßenverkehrsgesetzes

    OLG Köln v. 15.04.2009:
    Zulässigkeit der Auslieferung wegen Bandendiebstahls und Straßenverkehrsdelikten

    Landgericht Düsseldorf v. 22.01.2009:
    Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahl des Fahrzeugschlüssels aus Jacke im Restaurant.

    Landgericht Dortmund v. 22.12.2008:
    Erschütterung der Redlichkeitsvermutung des Versicherungsnehmers bei Kfz-Diebstahl durch falschen Schlüssel und unplausible Erklärungen

    Landgericht Essen v. 29.11.2005:
    Fahrzeugdiebstahl nach Schlüsselverlust: Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers und Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung

    Amtsgericht Düsseldorf v. 17.04.2008:
    Teilkaskoversicherung: Kein Versicherungsschutz bei Beschädigung des Verdecks für versuchten Diebstahl von nicht mitversicherten Gegenständen

    OLG Köln v. 22.07.2008:
    Zur Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Motorradentwendung nach Probefahrt im Versicherungsrecht

    Landgericht Essen v. 08.07.2008:
    Kfz-Diebstahl: Entkräftung der Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers durch erhebliche Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit

    Landgericht Dortmund v. 19.03.2008:
    Vortäuschung der PKW-Entwendung bei manipuliertem Autoschlüssel mit ausgetauschtem Transponderchip

    Landgericht Düsseldorf v. 21.02.2008:
    Zur Beweislast für den Diebstahl eines PKW in der Kaskoversicherung und zum Beweiswert eines Aktengutachtens über Nachschlüssel

    OLG Düsseldorf v. 10.04.2008:
    Beweislast für äußeres Bild des Kfz-Diebstahls und Glaubwürdigkeit des Zeugen bei Teilkaskoversicherung

    Landgericht Düsseldorf v. 22.08.2007:
    Zur Beweislast des Versicherungsnehmers für den Diebstahl eines PKW in der Kaskoversicherung und die Glaubwürdigkeitsprüfung

    OLG Düsseldorf v. 10.09.2007:
    Zur Beweislast des Mieters bei PKW-Diebstahl und Teilkaskoversicherung im Mietvertrag.

    Landgericht Dortmund v. 15.08.2007:
    Zum Beweis der Aktivlegitimation bei einer Fahrzeugversicherung und Unglaubwürdigkeit von Zeugenaussagen zum Eigentumserwerb

    Landgericht Dortmund v. 27.06.2007:
    Voraussetzungen und Beweis einer versicherten Unterschlagung in der Kaskoversicherung

    Landgericht Kleve v. 13.04.2007:
    Zur Haftung des Mieters bei Nichtrückgabe eines Mietwagens nach angeblichem Diebstahl; Anforderungen an den Diebstahlsnachweis.

    Landgericht Düsseldorf v. 22.01.2007:
    Anforderungen an den Nachweis eines Kfz-Diebstahls und Folgen falscher Angaben im Versicherungsantrag

    OLG Hamm v. 20.06.2007:
    Zum Richterwechsel nach Beweisaufnahme und Beweislast bei Kfz-Entwendung im Kaskofall sowie zur Erschütterung der Redlichkeitsvermutung

    OLG Köln v. 24.04.2007:
    Kein Versicherungsschutz bei Entwendung eines aus gestohlenen Teilen zusammengebauten Fahrzeugs.

    Landgericht Köln v. 27.07.2006:
    Beweislast bei Fahrzeugentwendung und Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage im Kaskoversicherungsfall

    Amtsgericht Köln v. 21.06.2005:
    Kein Betrieb eines PKW i.S.d. § 7 StVG bei Schäden durch Aufbrechen und Türöffnen eines abgestellten Fahrzeugs

    Landgericht Köln v. 27.10.2005:
    Zur Beweiserleichterung bei Fahrzeugentwendung und Obliegenheitsverletzung im Teilkaskoversicherungsrecht

    OLG Köln v. 23.01.2007:
    Vorgetäuschter Kfz-Diebstahl: Rückforderung der Versicherungsleistung und Beweislast des Versicherers

    Landgericht Düsseldorf v. 24.11.2005:
    Vollkaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei vorsätzlich falschen Angaben zu Kfz-Schlüsseln nach Fahrzeugentwendung

    Landgericht Düsseldorf v. 23.06.2005:
    Beweislast bei vorgetäuschtem Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung

    Landgericht Düsseldorf v. 17.06.2005:
    Grobe Fahrlässigkeit bei Fahrzeugdiebstahl: Unsichere Schlüsselaufbewahrung in Außenbriefkasten

    Landgericht Düsseldorf v. 31.03.2005:
    Zur Beweislast des Versicherungsnehmers bei vorgetäuschtem Teilediebstahl und Komplettentwendung eines Pkw

    Landgericht Köln v. 23.02.2005:
    Zur Beweiserleichterung bei Fahrzeugentwendung in der Teilkaskoversicherung und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Landgericht Köln v. 10.02.2005:
    Grobe Fahrlässigkeit bei Fahrzeugschlüsselverlust in Diskothekentoilette; Ersatzfähigkeit von Schlossänderungskosten nach Wiederauffinden des Fahrzeugs

    OLG Hamm v. 18.01.2006:
    Zur Beweislast bei behaupteter Unterschlagung eines Fahrzeugs in der Teilkaskoversicherung

    OLG Düsseldorf v. 29.12.2005:
    Zum Nachweis des Kfz-Diebstahls in der Teilkaskoversicherung und zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Falschangaben

    OLG Köln v. 28.10.2005:
    Zum Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls in der Kraftfahrzeugversicherung und zur Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    OLG Hamm v. 22.06.2005:
    Beweislast des Versicherungsnehmers für Fahrzeugdiebstahl; Glaubwürdigkeit eines vorverurteilten Zeugen

    OLG Hamm v. 21.06.2005:
    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zum Vorsatz beim Diebstahl von Fahrzeug und Schlüsseln

    OLG Köln v. 31.05.2005:
    Zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls und der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen bei Widersprüchen

    OLG Köln v. 10.05.2005:
    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung in der Teilkaskoversicherung

    OLG Köln v. 10.05.2005:
    Zum Beweis des Fahrzeugdiebstahls in der Kaskoversicherung bei widersprüchlichen Angaben des Versicherungsnehmers

    OLG Köln v. 10.05.2005:
    Zum Beweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugteilentwendung in der Teilkaskoversicherung und der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    OLG Köln v. 19.04.2005:
    Zur Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers beim Nachweis des äußeren Bildes der Fahrzeugentwendung in der Teilkaskoversicherung

    OLG Köln v. 18.04.2005:
    Probefahrt: Besitzdienerstellung des Kaufinteressenten und Abhandenkommen des Fahrzeugs

    OLG Hamm v. 11.03.2005:
    Zur Leistungsfreiheit des Kfz-Diebstahlversicherers bei Zurücklassen von Papieren und Schlüsseln im Fahrzeug

    OLG Köln v. 01.02.2005:
    Kaskoversicherung: Beweis des äußeren Bildes einer Fahrzeugentwendung; Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers

    OLG Köln v. 18.01.2005:
    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei vorsätzlichen Falschangaben des Sohnes des Versicherungsnehmers im Rahmen der Schadenregulierung

    OLG Dresden v. 24.06.2025:
    Zur Beweislast des Versicherungsnehmers bei behaupteter Fahrzeugentwendung und Glaubwürdigkeit bei Vorschäden

    OLG Celle v. 28.02.2025:
    Zur Frage des Abhandenkommens eines vermieteten Fahrzeugs und der groben Fahrlässigkeit des Erwerbers beim gutgläubigen Erwerb

    Landgericht Magdeburg v. 10.10.2013:
    Motorrad

    OLG Hamm v. 27.09.1999:
    Fahrzeugschlüssel

    Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken v. 20.04.2005:
    Kilometerstand

    Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken v. 01.02.2006:
    Kilometerstand

    OLG Stuttgart v. 15.09.2006:
    Fahrzeugschlüssel

    OLG Karlsruhe v. 01.09.2016:
    Oldtimer

    OLG Celle v. 21.12.2010:
    Gefahrerhöhung

    Landgericht Hannover v. 23.12.2009:
    Diebstahl aus Unfallfahrzeug

    OLG Celle v. 19.03.2009:
    Fahrzeugversicherung

    OLG Koblenz v. 11.11.2004:
    Kilometerstand

    Amtsgericht Düsseldorf v. 14.12.2004:
    Mofa

    Landgericht Köln v. 07.10.2004:
    Schadensanzeige

    OLG Köln v. 06.07.2004:
    Vorläufige Deckung

    OLG Hamm v. 23.06.2004:
    Obliegenheitsverletzung

    OLG Köln v. 08.06.2004:
    Fahrzeugschlüssel

    OLG Köln v. 20.04.2004:
    Kfz-Diebstahl

    Landgericht Bonn v. 21.07.2003:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Hamm v. 27.06.2003:
    Firmengelände

    OLG Köln v. 17.12.2002:
    Inkompatible Schäden

    OLG Düsseldorf v. 03.12.2002:
    Kfz-Diebstahl

    Landgericht Duisburg v. 11.04.2002:
    Mofa

    OLG Köln v. 05.12.2000:
    Rettungskosten

    OLG Hamm v. 01.12.2000:
    Falschangaben (Kfz-Versicherung)

    OLG Köln v. 31.10.2000:
    Fahrzeugschlüssel

    OLG Hamm v. 30.10.2000:
    Fahrzeugschlüssel

    OLG Köln v. 24.10.2000:
    Doppelkarte

    OLG Köln v. 18.07.2000:
    Schadensfreiheitsrabatt

    OLG Köln v. 04.07.2000:
    Anhängerkupplung

    Landgericht Düsseldorf v. 28.06.2000:
    Kilometerstand

    Landgericht Düsseldorf v. 17.05.2000:
    Kilometerstand

    OLG Köln v. 09.05.2000:
    Firmengelände

    OLG Köln v. 28.03.2000:
    Versicherungsbetrug

    OLG Köln v. 17.11.1999:
    Diebstahl aus Unfallfahrzeug

    OLG Köln v. 11.08.1998:
    Kfz-Diebstahl

    OLG Köln v. 04.08.1998:
    Fahrzeugversicherung

    OLG Köln v. 21.04.1998:
    Kfz-Diebstahl

    OLG Köln v. 10.02.1998:
    Schadensanzeige

    OLG Köln v. 09.12.1997:
    Relevanzrechtsprechung

    OLG Köln v. 09.12.1997:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Köln v. 21.10.1997:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Köln v. 19.08.1997:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Köln v. 18.03.1997:
    Kfz-Diebstahl

    OLG Hamm v. 12.06.1996:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Köln v. 02.08.1995:
    Haftung für Diebstahl nach VU

    OLG Hamm v. 01.06.1995:
    Folgeprämie

    OLG Köln v. 14.02.1995:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Köln v. 31.01.1995:
    Auskunftsobliegenheit

    OLG Hamm v. 19.01.1995:
    Halterhaftung

    OLG Hamm v. 16.06.1993:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Hamm v. 12.02.1992:
    Fahrzeugdiebstahl

    OLG Köln v. 28.11.1991:
    Fahrzeugschlüssel

    OLG Hamm v. 13.03.1991:
    Kfz-Diebstahl

    OLG Hamm v. 10.07.1987:
    Fahrzeugschlüssel

    Landgericht Itzehoe v. 11.10.2023:
    Kfz-Diebstahl

    OLG Frankfurt am Main v. 25.06.2025:
    Haftung für Diebstahl nach VU

    Landgericht Frankfurt am Main v. 04.08.2021:
    Haftung für Diebstahl nach VU

    Landgericht Frankfurt am Main v. 25.04.2018:
    Ursachenzusammenhang

    Landgericht Frankfurt am Main v. 20.12.2017:
    Anhängerkupplung

    Landgericht GieBen v. 06.09.2011:
    Kfz-Diebstahl

    Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken v. 30.09.2020:
    Schadensanzeige

    Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken v. 02.09.2020:
    Fahrzeugschlüssel

    KG v. 11.02.2014:
    Doppelkarte

    Landgericht Trier v. 30.09.2016:
    Fahrzeugschlüssel

    OLG Naumburg v. 23.10.2014:
    Kraftfahrtversicherung

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