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Für die Ermittlung des Normaltarifs bei Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist der Schwacke-Mietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage anzusehen. Die Fraunhofer-Studie und Internetangebote sind aufgrund methodischer Mängel und fehlender Vergleichbarkeit mit der Situation eines Unfallgeschädigten nicht geeignet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |