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Voraussetzung für die Zusprechung eines Haushaltsführungsschadens ist, dass für das Gericht feststeht, dass und in welchem Grad der Geschädigte unfallbedingt daran gehindert ist, seine Haushaltstätigkeit durchzuführen; die Untätigkeit der Klägerin bei der Beweiserhebung geht zu ihren Lasten. Mietwagenkosten können im Falle eines Totalschadens nur für eine normale Wiederbeschaffungsfrist beansprucht werden, in der dem Geschädigten die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs bei unverzüglichen Bemühungen möglich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |