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Im Regelfall lässt bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln (ausgenommen Cannabis) die Kraftfahreignung entfallen. Eine eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln setzt willentlichen Konsum voraus, wobei einem positiven Drogennachweis typischerweise ein entsprechender Willensakt vorausgeht. Der behauptete Fall einer versehentlichen Rauschmittelvergiftung ist ein Ausnahmetatbestand, der vom Betroffenen glaubhaft und widerspruchsfrei darzulegen ist, insbesondere wenn eine Drogenhistorie vorliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |