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Ein Antrag festzustellen, dass eine Verwarnung nach dem Punktsystem unwirksam ist, ist unzulässig, da es an einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis fehlt, weil der mitgeteilte Punktestand nicht verbindlich festgeschrieben wird. Eine Tilgung von Eintragungen im Verkehrszentralregister erfolgt gemäß § 29 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 1 StVG nicht, wenn eine neue Tat vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der einjährigen Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |