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Ein Schadensersatzanspruch gegen den Haftpflichtversicherer scheitert, wenn der Geschädigte in die Beschädigung seines KfZ eingewilligt hat, weil er die Kollision bewusst herbeigeführt und das fehlerhafte Verhalten des Unfallgegners zielgerichtet ausgenutzt hat, um sich durch die Schadensregulierung zu Unrecht zu bereichern. Eine solche Unfallmanipulation kann durch eine Gesamtbetrachtung von Indizien festgestellt werden, wie eine auffällige Häufung von Unfällen in kurzer Zeit, die sich stets zum Nachteil des Unfallgegners ereignen, die Abrechnungspraxis des Geschädigten, die ihm einen Gewinn ermöglicht, sowie widersprüchliche Schadensschilderungen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |