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Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann das Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO einen arithmetischen Mittelwert aus dem Schwackemietpreisspiegel und dem Frauenhofer Marktpreisspiegel Mietwagen bilden. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn nicht aufzuklären ist, welcher der Listen der Vorzug gebührt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |