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Nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeug nach einem Schleudervorgang querstehend auf der linken Fahrspur einer Autobahn zum Stillstand kam und ein nachfolgendes Fahrzeug mit diesem kollidierte, wurden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger 2/3 des zukünftigen Rückstufungsschadens auszugleichen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |