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Ein Anspruch auf Zahlung aufgrund einer Pflichtverletzung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gegen einen Sachverständigen setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus, die im vorliegenden Fall nicht zur Überzeugung des Gerichts feststand. Die unbefugte öffentliche Zugänglichmachung von Lichtbildern aus einem Sachverständigengutachten im Internet auf Restwert-/Onlinebörsen begründet einen Auskunfts- und Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Nutzung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |