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Wird ein Kraftfahrzeug in einem Unfall vorgeschädigten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der genauen Darlegung des Vorschadens und dessen Reparatur in allen Einzelheiten. Unterbleiben dieser Ausführungen, ist die Klage in vollem Umfang abzuweisen, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, dass durch den streitgegenständlichen Unfall ein weiterer Schaden entstanden ist und nicht ausgeschlossen ist, dass ein Vorschaden geltend gemacht wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |