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Ein Linksabbieger, der in ein stehendes Fahrzeug fährt, haftet für den entstandenen Schaden. Eine Mitverursachungsquote von 1/3 kann dem Geschädigten angelastet werden, wenn er seinen PKW unter den Umständen eher hätte anhalten können, auch wenn ihm die Inanspruchnahme der Fahrbahnbreite kaum anzulasten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |