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Schmerzensgeldansprüche und materielle Schadensersatzansprüche sind verschiedene Forderungen, deren Verjährung unterschiedliche Wege gehen kann. Ein Schmerzensgeldanspruch umfasst grundsätzlich sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen immateriellen Unfallfolgen, sofern sie bereits bekannt oder jedenfalls vorhersehbar waren; nur für außerhalb des Vorhersehbaren liegende Ansprüche kann eine Ausnahme vom Grundsatz der Abgeltung aller Schmerzensgeldansprüche gemacht werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |