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Das OLG Hamm hat die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hagen zurückgewiesen, welches einen Verstoß des Beklagten zu 1) gegen § 3 Abs. 2 a) StVO verneint hatte. Damit wurde die Klage auf Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein älterer Fußgänger von einem Pkw erfasst wurde, endgültig abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |