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Die Rüge des Verteidigers, beim Verfahren ES3.0 des Herstellers eso sei aufgrund mehrerer Datenkopievorgänge die Authentizität der auf dem in die Hauptverhandlung eingeführten Messfotodaten nicht gewährleistet führt weder zu weiteren Beweiserhebungen noch einer Unverwertbarkeit des Messfotos, wenn keine Hinweise auf Veränderungen an den Dateien festgestellt werden können. (Leitsätze des Gerichts) |