"Den Kern der Messanlage bildet der Sensorkopf mit 5 optischen Helligkeitssensoren. Drei der 5 Sensoren überbrücken die Straße rechtswinklig zum Fahrbahnrichtungsverlauf, der 4. und 5. dagegen schräg versetzt. Die Sensorebene mit allen 5 Sensoren ist in der Regel parallel zur Fahrbahn ausgerichtet, wobei die Blickrichtung des Sensors über die Straße je nach Einsatzbedingungen auch abweichen kann. Das Messprinzip beruht bei dem ES 3.0 auf einer Weg-Zeitmessung. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs ergibt sich dabei aus der Messbasis und der Zeit, in der das zu messende Fahrzeug die Messbasis durchfährt. Bei der Durchfahrt wird in jedem der 5 Sensoren ein Helligkeitsprofil des gemessenen Fahrzeugs erfasst, digitalisiert und gespeichert. Das Foto wird nicht unmittelbar bei Passieren des Sensorkopfes ausgelöst, sondern erst, nachdem das gemessene Fahrzeug ca. 3 Meter in Fahrtrichtung zurückgelegt hat. Die Messlinie ist die Linie, an der das Fahrzeug vom Sensorkopf erfasst wird. Die Fotolinie ist die Linie, an der das Fahrzeug abgebildet wird (geschwindigkeitsunabhängig ca. 3 Meter in Fahrtrichtung hinter der Messlinie)." |
1. | Von einem im standardisierten Messverfahren gewonnenen Messergebnis kann auch bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem sog. Einseitensensor vom Typ 'ES3.0' grundsätzlich nur bei Einhaltung der in der Bedienungsanleitung des Geräteherstellers enthaltenen Vorgaben ausgegangen werden. |
2. | Eine von der Bedienungsanleitung relevante Abweichung liegt bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem sog. Einseitensensor vom Typ 'ES3.0' vor, wenn die gerätespezifische Fotodokumentation der Messung allein durch eine funkgesteuerte, jedoch ungeeichte Zusatzfotoeinrichtung und nicht auch durch die nach der Bedienungsanleitung vorgesehenen eichpflichtigen und mittels Kabel mit der Rechnereinheit verbundenen Fotoeinrichtungen erfolgt. |