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Kosten für ein Ergänzungsgutachten, das ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall beauftragt, um Einwände des Haftpflichtversicherers gegen das Erstgutachten zu entkräften, sind als adäquat-kausale Rechtsverfolgungskosten vom Schädiger und dessen Pflichthaftpflichtversicherer zu ersetzen. Ein zur Schadensregulierung herangezogener Sachverständiger hat grundsätzlich auch Kenntnisse im Bereich der relevanten Rechtsfragen, zumindest wenn diese als in der Rechtsprechung geklärt angesehen werden können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |