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Eine Gemeinschaftsanzeige von Kraftfahrzeughändlern, die für ein Neufahrzeugmodell mit einem Preis wirbt, stellt eine zur Endpreisangabe verpflichtende Preiswerbung im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV dar. Zwingend zu entrichtende Überführungskosten müssen dabei in die Angabe des Endpreises einbezogen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |