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Eine Schadensersatzklage wegen eines Verkehrsunfalls ist unbegründet, wenn die widersprüchliche und insgesamt dürftige Unfallschilderung der Beteiligten sowie weitere Indizientatsachen den Schluss zulassen, dass das Unfallereignis zu Betrugszwecken inszeniert wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |