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Eine immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für den Betrieb einer ständigen Renn- oder Teststrecke für Kraftfahrzeuge ist rechtswidrig, soweit sie gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt. Die gerichtliche Abwägung führt zur teilweisen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |