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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Beschwerden gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss zurückgewiesen, der die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Test- und Präsentationsstrecke für Kraftfahrzeuge teilweise wiederhergestellt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte dabei zwischen der Errichtung und dem Betrieb der Anlage unterschieden und die aufschiebende Wirkung bezüglich des Betriebs wegen Lärmschutzbedenken wiederhergestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |