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Schadensersatz für die Anmietung eines Mietwagens kann der Unfallgeschädigte dann nicht verlangen, wenn das Ersatzfahrzeug (hier: Porsche 911 Carrera Cabrio) besonders hohe Kosten verursacht, die in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den Vergleichskosten bei der Nutzung eines Taxis stehen. Die Grenze, ab der Ersatz für die Kosten des Mietwagens verlangt werden kann, ist dann auch bei einem Fahrbedarf von durchschnittlich 40 km pro Tag (hier: 241 km in sechs Tagen) noch nicht erreicht. (Leitsätze des Gerichts) |