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['Ein fiktiv abrechnender Geschädigter muss sich auf eine ca. 26 km entfernte Reparaturwerkstatt verweisen lassen, wenn diese einen kostenlosen Hol- und Bringservice anbietet, auch wenn die persönliche Abgabe des Fahrzeuges aufgrund der Verkehrslage schwierig wäre.', 'Die allgemeine Kostenpauschale bei Verkehrsunfällen beträgt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts 25,00 EUR.', 'Ein Anspruch auf Erstattung einer Wertminderung ist bei einem über fünf Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von über 74.000 km und einem reinen Blechschaden, der keinen schwerwiegenden Eingriff in das innere Fahrzeuggefüge darstellt, nicht gegeben.'] (Orientierungssatz, nicht amtlich) |