|
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) gelten Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug nicht als Unfallschäden. Diese Ausschlussklausel umfasst nicht nur Schäden beim Abschleppen, sondern auch Kollisionen zwischen einem Anhänger und dem Zugfahrzeug. Der Begriff des 'Fahrzeugs' umfasst dabei nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Anhänger. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |