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Die Umschreibung einer Schweizer Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht möglich, wenn dem Antragsteller die Fahrerlaubnis in Deutschland zuvor entzogen wurde und die Tilgungsfrist für diese Entziehung noch nicht abgelaufen ist. Auch bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist die Fahreignung des Bewerbers zu prüfen; wird ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht fristgerecht beigebracht, darf die Fahrerlaubnisbehörde auf die Nichteignung schließen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |