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Ist ein Verkehrsunfall fingiert, haftet der Haftpflichtversicherer nicht, da der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat. Das Gericht kann einen fingierten Unfall aufgrund der Gesamtumstände, wie dem klassischen Erscheinungsbild eines gestellten Unfalls, und der Anhörung der Beteiligten annehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |