|
Hat ein Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs (Youngtimer) bereits Minderung des Kaufpreises verlangt, ist sein Gestaltungsrecht verbraucht und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen. Bei einem 26 Jahre alten Youngtimer kann der Käufer nicht erwarten, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, wenn im Kaufvertrag lediglich eine Wissenserklärung des Verkäufers zur Unfallfreiheit des Vorbesitzers abgegeben wurde und der Käufer keinen besonderen Wert auf Unfallfreiheit gelegt hat. Eine solche Wissenserklärung stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |