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Eine Halswirbelsäulenzerrung mit deutlich verzögertem Heilungsverlauf bei gesundheitlicher Vorbelastung wurde festgestellt, wobei die aktuellen orthopädischen Beschwerden nicht unfallbedingt sind. Eine vergleichsweise leichte, aber stark chronifizierte depressive Erkrankung des Klägers steht zumindest zum Teil in kausalem Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |