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Der Geschädigte braucht sich auch bei einem älteren Fahrzeug, das nicht immer in einer markengebundenen Werkstatt gewartet wurde, nur dann auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn diese sich am Wohnsitz des Geschädigten befindet. Es ist dem Geschädigten nicht zuzumuten, sich zur Reparatur in eine andere Stadt zu begeben, auch wenn die empfohlene Werkstatt einen Hol- und Bringservice anbietet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |