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In Köln besteht keine allgemeine Pflicht zum Anbringen von Schneefanggittern oder anderen Vorkehrungen gegen Dachlawinen, da diese weder ortsüblich noch durch kommunale Satzung vorgeschrieben sind. Spezielle Schutzmaßnahmen, wie das Aufstellen von Warnschildern oder das Absperren des Gefahrenbereichs, durch den Hauseigentümer sind nur dann notwendig und zumutbar, wenn besondere Umstände diese erforderlich machen. Auf eine allgemein ersichtliche Gefahrenlage, wie die Gefahr von Dachlawinen nach längeren Schneefällen, muss nicht gesondert hingewiesen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |