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Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Verkehrsunfall berücksichtigt Ausmaß und Schwere der Verletzungen, Dauer der Behandlungen und Heilungsverlauf. Eine erst später diagnostizierte leichte Schulterverletzung kann trotz zeitlichen Abstands zum Unfall als unfallbedingt angesehen werden, wenn andere schwere Verletzungen im Vordergrund standen und der Unfallmechanismus die Schulterverletzung plausibel macht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |