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Das Landgericht Münster hat über einen Verdienstausfall bzw. Erwerbsschaden einer zum Unfallzeitpunkt 9-jährigen Klägerin für den Zeitraum 01.08.2008 bis 30.06.2010 entschieden. Dabei war insbesondere streitig, ob die Klägerin ohne den Unfall in dieser Zeit eine Ausbildung gemacht oder das Gymnasium besucht hätte, um die Höhe des Schadens zu bestimmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |