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Das Quotenvorrecht umfasst auch Sachverständigenkosten und den Minderwert des Fahrzeuges, welche daher in voller Höhe zu erstatten sind. Kosten für die anwaltliche Hilfe bei der Kaskoabrechnung sind grundsätzlich erstattungsfähig, insbesondere wenn sich der Schädiger mit der Regulierung in Verzug befindet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |